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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER SBS HANDELS GMBH

(Stand 01.06.2015)

 

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1. Geltungsbereich:

 

1.1. Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte, insbesondere für sämtliche Zusatzbestellungen und Lieferungen.

1.2. SBS erklärt nur aufgrund dieser AGB abschließen zu wollen. Allfälligen AGB des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Andere Vertragsbestimmungen sind nur dann wirksam, sofern dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird. In diesem Fall gelten die Bestimmungen dieser AGB neben den anderen Vertragsbestimmungen, soweit nicht ein Widerspruch dazu besteht.


1.3. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung der AGB. Änderungen oder Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Erklärungen per Telefax und per E-Mail entsprechen dem Schriftlichkeitserfordernis. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann nur schriftlich abgegangen werden.

1.4. Diese AGB sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern konzipiert. Sollten diese ausnahmsweise auch auf Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zugrunde gelegt werden, so gelten diese nur insoweit, als sie nicht den zwingenden Bestimmungen des KschG widersprechen.

 

2. Angebot:

 

2.1. Angebote von SBS sind frei bleibend. Bei Preis- und Konditionsänderungen hat der Käufer das Recht, binnen 24 Stunden nach Erhalt einer diesbezüglichen Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten.

2.2. Mitteilungen von SBS in Werbemitteln und auf Websites stellen kein Angebot dar.

 

3.Vertragsschluss:

 

3.1. Der Vertrag kommt entweder durch eine mit dem Angebot von SBS übereinstimmende Bestellung des Käufers oder durch Lieferung der vom Käufer bestellten Waren zustande.

 

4.Preise:

 

4.1. Die Preise gelten ab Lager von SBS zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe. Von SBS vorgenommene Verpackungen, und vom Besteller ausdrücklich gewünschte Verpackungen werden gesondert verrechnet. Zustellung, Abladen, Verladen und die Rücknahme von Verpackung sind nur dann von SBS geschuldet, soweit SBS nicht gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet ist, oder hierzu eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird. Ist dies der Fall, steht SBS ein angemessenes Entgelt hierfür zu.

4.2. Preisänderungen, die vom Hersteller oder Lieferanten von SBS zwischen Vertragsabschluss mit dem Käufer und der Auslieferung vorgenommen werden, berechtigen SBS zur Anpassung des Kaufpreises. In diesem Fall gilt Punkt 2.1. diese AGB.

4.3. Soweit Kabel oder Leitungen von SBS auf Kabeltrommeln oder Leertrommel (im folgenden Pfandleihtrommeln) geliefert werden, nimmt der Käufer zur Kenntnis, dass diese im Eigentum von SBS bleiben und vom Käufer daher unversehrt, gereinigt und kostenfrei für SBS an SBS zurück zu stellen ist. Für den Fall, dass die Pfandleihtrommeln an SBS nicht binnen sechs Monaten ab Übergabe des Kaufgegenstandes (Kabeln) entsprechend dieser Vereinbarung zurückgestellt wurden, ist der Käufer verpflichtet, SBS ein Entgelt in der Höhe des Wertes der Pfandleihtrommeln anteilig pro Monat (1/12 des Neuanschaffungspreis) ab Übergabe des Kaufgegenstandes (Kabeln) für die Nutzung bzw. die Nichtzurückstellung zu bezahlen. Nach Ablauf von 12 Monaten ab Übergabe des Kaufgegenstandes (Kabeln) ist SBS berechtigt, den gesamten Neuanschaffungspreis der Kabel-oder Leertrommeln zu verlangen. Dieses Entgelt bzw. Pönale unterliegt nicht einem Mäßigungsrecht. Für den Fall, dass der Käufer der Verpflichtung nach diesem Vertragspunkt zur Gänze nachkommt, hat der Käufer kein Entgelt zu bezahlen.

4.4. SBS ist berechtigt beim Verkauf von Kabeln und Leitungen zusätzlich zum Preis Metallzuschläge für Kupfer, Aluminium und Blei zu verlangen. Die von SBS bekannt gegebenen Preise enthalten eine Kupferbasis von EUR 130,-- für 100 kg Kupfer, eine Aluminiumbasis von EUR 100,-- für 100 kg Aluminium und eine Bleibasis von EUR 50,­ - für 100 kg Blei. Die endgültigen Preise ergeben sich aus den Metallzu­und abschlägen entsprechend der von der Vereinigung der Leitungs- und Kabelindustrie Österreichs herausgegebenen Liste über Metallnotierungen MKÖ­Notierungen. Diese können bei SBS auf Wunsch des Käufers angefordert werden. 3. 5. SBS ist darüber hinaus berechtigt, folgende Mengenzuschläge zu verrechnen: Bei Bestellungen unter einem Kaufpreis von EUR 100,-- excl. Mwst, wird ein Kleinmengenzuschlag von EUR 5,-- excl. Mwst berechnet. Weiters wird ein Schnittlängenzuschlag wird für alle Kabel und Leitungen bis 16mm2 unter 100 Meter und ab 25mm2 unter 25m als angemessenes Entgelt von SBS verrechnet.

 

5. Lieferung:

 

5.1. Verbindliche Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung mit SBS. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von SBS setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

5.2. Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss (Einlangen der Bestellung bzw. Zusendung oder Bereithaltung der Ware bei SBS). Verlangt SBS eine Sicherstellung des Kaufpreises, etwa durch eine Anzahlung oder ein zu erstellenden Akkreditiv, beginnt die Lieferfrist erst ab Erbringung diese Sicherstellung.

5.3. SBS ist berechtigt, auch Teillieferungen durchzuführen und zu verrechnen, sofern nicht einheitliche Lieferung ausdrücklich vereinbart wurde.

5.4. Für den Fall, dass der Käufer in Annahmeverzug gerät oder die Waren nicht vereinbarungsgemäß übernimmt, ist SBS berechtigt, angemessene Lagerungskosten zu verrechnen. Sollten SBS durch den Verzug weitere Aufwendungen entstehen, ist der Käufer verpflichtet, diese ebenfalls zu ersetzen.

5.5. Für den Fall, dass Umstände, die nicht in der Sphäre von SBS liegen, zu Verzögerungen führen, insbesondere bei Ereignissen höherer Gewalt oder Verzug durch einen Lieferanten von SBS verlängert sich die Lieferfrist, solange die Umstände andauern. Ist SBS durch derartige Umstände länger als 2 Monate in Verzug, so sind SBS und der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall stehen den Vertragspartnern keine darüber hinaus gehenden Rechte zu.

 

6. Erfüllungsort und Übergabe:

 

6. 1. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, ist Erfüllungsort der Sitz von SBS. Dies gilt auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

6.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware dem Käufer zur Abholung zur Verfügung gestellt wird. SBS hat dem Käufer den Zeitpunkt für die Abholung der Ware mitzuteilen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem ersten Frachtführer (Bahn, Post, Spediteur) übergeben worden ist oder das Werk oder Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn SBS die Transportkosten trägt.

6.3. Sofern die Übergabe ohne Verschulden von SBS unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

6.4. Für den Fall, dass sich die Vermögenssituation beim Käufer nach Vertragsabschluss verschlechtert oder SBS davon Kenntnis erlangt, dass die Vermögenssituation des Käufers so schlecht ist, dass eine rechtzeitige Bezahlung des gesamten Kaufpreises gefährdet erscheint, ist SBS berechtigt die Lieferung von der Sicherstellung des Kaufpreises abhängig zu machen. Kommt der Käufer dieser Aufforderung zur Sicherstellung des Kaufpreises (z.B. Anzahlung, Bankgarantie, Barzahlung bei Ablieferung, ... ) nicht innerhalb der angemessenen Frist nach, so ist SBS berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, ohne dass der Käufer diesbezüglich irgendwelche Ansprüche geltend machen kann.

 

7. Zahlung:

 

7.1. Sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde, sind Rechnungen binnen einer Frist von 30 Tage ab Rechnungsdatum fällig. Bei Bezahlung innerhalb von 14 Tagen gewährt SBS auf die Waren einen Skonto in der Höhe von 2% auf den Nettobestellwert (ausgenommen Verpackungs- und Entsorgungskosten, Transportkosten und Material-, Mengen- und Metallzuschläge und allfällige Boni).

7.2. Die Zahlung ist dann rechtzeitig, wenn SBS über den Rechnungsbetrag uneingeschränkt verfügen kann.

7.3. Bei Zahlungsverzug ist SBS berechtigt, Zinsen in der Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verrechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten. In diesem Fall ist SBS weiters berechtigt, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen angemessenen Kosten eines Rechtsanwaltes oder Inkassobüros geltend zu machen.

7.4. Bei Verzug von mehr als 14 Tagen oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Abweisung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden allfällig gewährte Nachlässe, Rabatte und Boni hinfällig und rückverrechnet.

7.5. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung trotz Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen in Verzug, ist SBS berechtigt, von anderen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen zurückzutreten, ohne dass der Käufer hieraus irgendwelche Rechte ableiten kann.

 

8. Eigentumsvorbehalt:

 

8.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen Eigentum von SBS.

8.2. Der Käufer ist berechtigt, über die im Eigentum von SBS stehenden Waren in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit SBS rechtzeitig nachkommt. Der Käufer tritt hiermit SBS die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen zum Inkasso ab. SBS nimmt diese Abtretung an.

8.3. Bei Zahlungsverzug ist SBS berechtigt, die Vorbehaltsware zurück zu holen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.

8.4. Auf Verlangen hat der Käufer SBS alle erforderlichen Auskünfte über die Vorbehaltsware und über den Bestand aller an SBS abgetretenen Forderungen aus dem Verkauf von Waren, denen SBS Rechte zustehen zu geben und die Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

 

9. Gewährleistung und Haftung:

 

9.1. Der Käufer hat die Waren unverzüglich nach Übergabe hinsichtlich Menge und Qualität zu prüfen. Fehlmengen und feststellbare Mängel hat der Käufer unverzüglich, andere Mängel binnen einer Woche nach Entdeckung schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die Ware als genehmigt.

9.2. Bei fristgerechter Mängelrüge des Käufers hat SBS die Wahl den Mangel zu verbessern, die Ware auszutauschen oder eine dem Kaufpreis entsprechende Gutschrift auszustellen.

9.3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges und beträgt zwei Jahre.

9.4. Für den Fall, dass der Käufer eigenmächtig Eingriffe an der Ware vornimmt oder diese unsachgemäß aufbewahrt oder einbaut, ist eine Haftung oder Gewährleistung von SBS ausgeschlossen.

9.5. Soweit seitens der Hersteller Garantiezusagen gemacht werden, haftet SBS für diese nur soweit als von den Herstellern diese Garantiezusagen erfüllt werden. Die in Katalogen, Prospekten und sonstigen Unterlagen von SBS oder der Hersteller ersichtlichen Pläne, Skizzen, Abbildungen haben lediglich Informationscharakter und stellen keine Zusagen über die Eigenschaften von Waren dar. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass Abweichungen von diesen unverbindlichen Abgaben jederzeit möglich sind. Insbesondere behält sich SBS Änderungen vor, soweit diese technisch bedingt ist.

9.6. Für den Fall, dass der Käufer unberechtigt Mängel geltend macht, ist SBS berechtigt, ein angemessenes Entgelt für die Prüfung der Mängelursache und der Kosten für den Versand geltend zu machen. Soweit Mängel lediglich Teile von Waren betreffen, bestehen nur hinsichtlich dieser Gewährleistungsansprüche.

9. 7. SBS haftet lediglich für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. SBS haftet jedenfalls nicht für Folgeschäden, Vermögensschäden, Ansprüche Dritter, Pönalverpflichtungen des Käufers und entgangenen Gewinn. Eine Haftung ist jedenfalls der Höhe nach auf einen Betrag von EUR 100.000,-- beschränkt.

9.8. Der Käufer ist verpflichtet, Bedienungsanleitungen und Einbauanleitungen zu befolgen. Werden diese nicht vom Käufer beachtet, so sind Ansprüche gegenüber der SBS ausgeschlossen.

9.9. Allfällige Schadenersatzansprüche gegenüber SBS sind binnen 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend zu machen.

9.10. Der Käufer ist verpflichtet seine Abnehmer zur Vorbeugung und Schutz vor Gefahren durch elektrische Energie darauf aufmerksam zu machen, dass der Einsatz und Einbau von SBS verkauften Produkte nur im Rahmen der technischen Bestimmungen besonders der Elektrotechnikverordnung nach dem jeweils gültigen Stand und nur durch dazu befähigte Fachleute wie zB konzessionierte Elektrotechniker, zulässig ist. Eine wie immer geartete Haftung, auch im Sinne des Produkthaftungsgesetzes (PHG), für Schäden, die durch unsachgemäßen Einsatz oder Einbau oder durch Nichtbeachtung dieses Vertragspunktes entstehen, ist gegenüber SBS ausdrücklich ausgeschlossen.

 

10. Rücktritt vom Vertrag:

 

10.1. Bei Lieferverzug des Verkäufers ist ein Rücktritt vom Vertrag erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist durch den Käufer und Ablauf dieser Nachfrist möglich. Der Rücktritt hat schriftlich gegenüber SBS zu erfolgen.

10.2. Ein Rücktritt kann nur hinsichtlich der noch offenen Teile der Leistung erklärt werden.

 

11. Mehr/Mindermengen:

 

11.1. SBS ist - ungeachtet des Punktes 5.3. - berechtigt, 5% mehr oder weniger von der bestellten Menge an den Käufer zu liefern. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, lediglich die gelieferte Menge zu bezahlen.

11.2. SBS ist nicht verpflichtet, Waren zurück zu nehmen. Wird im Einzelfall ausnahmsweise und schriftlich die Rücknahme bestimmter Waren vereinbart, ist der Käufer verpflichtet diese mit der Originalverpackung, im neuwertigen Zustand samt Rechnungs- und Lieferdokumente zurückzustellen. Andernfalls ist SBS nicht zur Rücknahme verpflichtet.

 

12. Urheberrecht:

 

12.1. Sämtliche Pläne, Abbildungen, Skizzen, Fotos, Daten- und Bildmaterial, Produktvideos, technische Unterlagen, Kataloge, Prospekte und Muster sind geistiges Eigentum vom SBS oder des jeweiligen Herstellers und bedürfen hinsichtlich der Vervielfältigung, Veränderung oder Abänderung der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von SBS.

 

13. Gerichtsstand, anwendbares Recht:

 

13.1. Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Verkäufers örtlich zuständige Gericht. SBS ist berechtigt auch ein anderes für den Käufer zuständiges Gericht anzurufen.

13.2. Für alle Rechtsbeziehungen, insbesondere das Zustandekommen von Verträgen, sowie für die Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien ist österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

13.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung in einer sonstigen Vereinbarung unwirksam sein oder werden, werden dadurch die übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesem Fall gilt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, als vereinbart.

 

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